Teilnahmebedingungen 

(1) Jeder „Schritt für Schritt"-Marsch (nachfolgend Veranstaltung genannt) wird von der Schritt für Schritt UG, Am Wehweg 13a, 52393 Hürtgenwald (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) durchgeführt. 

(2) Alleiniger Vertragspartner aller Teilnehmer ist der Veranstalter.

(3) Teilnehmer ist eine natürliche Person, welche am „Schritt für Schritt“-Marsch teilnimmt.

 

§1 Anwendungsbereich

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag) zwischen einem Teilnehmer und dem Veranstalter.

(2) Der Organisationsvertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter dem Interessierten eine E-Mail mit der Zahlungsbestätigung für die Anmeldung zum „Schritt für Schritt"-Marsch schickt.

 

§2 Teilnahmebedingungen und Gesundheit der Teilnehmer

(1) Der Veranstalter veröffentlicht die Teilnahmebedingungen auf der Website (www.schrittfuerschritt.org) und fordert nur natürliche Personen zur Teilnahme auf, die Ihrem subjektivem Empfinden nach, in der körperlichen und mentalen Verfassung sind, eine solche sportliche Leistung abzurufen. Es wird ebenfalls klar vermittelt, dass jeder Teilnehmer vorzeitig aussteigen kann und sich nach Möglichkeit in Gruppen aufhält und wandert. Teilnehmer, die in einem körperlich nicht einwandfreien Zustand sind und auch mentale Probleme haben, raten wir ganz klar von der Teilnahme ab. Jeder Teilnehmer muss eine gewisse Grundsportlichkeit mitbringen und ist für sich und sein Wohl selbst verantwortlich.

(2) Der Teilnehmer bestätigt durch die Anmeldung beim „Schritt für Schritt"-Marsch das Vorhandensein der gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich. Gegebenenfalls sollte der Teilnahme (bei Unsicherheit) die gesundheitlichen Voraussetzungen bei einem Facharzt prüfen und bestätigen lassen. Der Teilnehmer bestätigt ebenfalls das Bewusstsein, jederzeit vorzeitig aussteigen zu können und sich nach Möglichkeit in Gruppen aufzuhalten und zu bewegen.

(3) Die Anmeldung erfolgt direkt über die Website www.schrittfuerschritt.org. Im Ticketpreis sind nebst der Startgebühren auch die Verpflegung an den jeweils vorgesehenen Verpflegungsstationen und eine die Betreuung durch Sanitäter am Ziel und bei Bedarf an den Verpflegungsstationen enthalten. Die E-Mail-Bestätigung der Buchung des Marsches gilt als Ticket und ist somit sofort verfügbar. 

(4) Zur Teilnahme am „SchrittfuerSchritt"-Marsch muss der Teilnehmer  zum Zeitpunkt des Startes der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Eine Person, die zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns zwischen 16 und 18 Jahre alt ist, kann dann an den „Schritt für Schritt"-Märschen bis maximal 50 km teilnehmen, wenn neben der Anmeldung eine „Einverständniserklärung zur Teilnahme für Minderjährige ab 16 Jahren und Haftungsverzicht“ durch sie selbst und ihre(n) Erziehungsberechtigte(n) unterschrieben und dem Veranstalter im Vorfeld per E-Mail an schrittfuerschritt100@gmail.com geschickt wird. Neben der Einverständniserklärung sind ebenfalls die Ausweiskopien des/der unterschreibenden Erziehungsberechtigten einzureichen. Der Veranstalter empfiehlt dringend, dass Teilnehmer unter 18 Jahren in Begleitung mindestens eines Erziehungsberichtigten teilnehmen.

Die Teilnahme an allen „Schritt für Schritt"-Märschen über 50 km ist ausschließlich für Personen möglich, die zum Zeitpunkt des Startes der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(5) Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle geltenden zwingenden Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung anwendbar sind, einzuhalten. Das gilt im Besonderen hinsichtlich von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz für den Teilnehmer selbst und andere an der Veranstaltung beteiligte Personen, die bei Bedarf im Rahmen eines spezifischen Sicherheitskonzeptes für die Veranstaltung definiert werden

(6) Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtenden organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt in Form von E-Mails an die bei der Anmeldung angegebenen E-Mail Adresse. Bei Fragen kann man den Veranstalter jederzeit unter schrittfuerschritt100@gmail.com erreichen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor der Anreise über die konkreten organisatorischen Maßnahmen zu informieren und diese auch einzuhalten.

(7) Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Dies betrifft auch Anweisungen und Maßnahmen, die in Zusammenhang mit der Umsetzung eines Sicherheits-/Hygienekonzeptes stehen oder in anderer Weise der Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmer oder anderer an der Veranstaltung beteiligter Personen dienen. 

(8) Im Rahmen der „Schritt für Schritt"-Märsche wird die Strecke zwar gekennzeichnet, aber nicht für den regulären Straßenverkehr gesperrt. Daher ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die StVO zu beachten. Verstöße gegen die StVO können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. 

 

§3 Ausrüstung, Sicherheitshinweise und Haftung

(1) Um die Gesundheit der Teilnehmer zu schützen, ist jeder Teilnehmer verpflichtet, eine eigene Mindestausrüstung zur Veranstaltung mitzubringen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder für die Nacht, die Witterung und eventuelle Notfälle gewappnet ist. Diese verpflichtende Mindestausrüstung umfasst: Warme Kleidung (bei den längeren Distanzen), Sonnen- und Regenschutz, Mobiltelefon mit ausreichender Akkukapazität und ggf. Power-Bank, Stirnlampe mit ausreichender Akkukapazität (bei Dunkelheit auf der Strecke), Wasserbehälter (Flaschen oder Trinkblase). Jeder Teilnehmer ist für seine Gesundheit vor, während und nach der Veranstaltung selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers während der Veranstaltung.

Die Wanderstrecke führt aufgrund ihrer Länge sowohl durch erschlossene als auch durch naturbelassene Abschnitte. Für die Trittsicherheit ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden bei Stürzen oder beim Umknicken.

(2) Die Strecke kann auch durch Waldgebiete führen. Viele Waldgebiete sind aufgrund von Sturm, Trockenheit, Schädlingsbefall oder Baumkrankheiten beschädigt. Auch trotz vorheriger Gefahrenuntersuchung durch geschultes Forstpersonal können damit einhergehende Gefahren (etwa herabfallende Äste, umfallende Bäume) nicht vollends ausgeschlossen werden. Weder der Veranstalter noch der Waldeigentümer übernehmen hierfür eine Haftung. Überdies übernehmen weder der Veranstalter noch der Waldeigentümer eine Haftung für abiotische Gefahren (etwa Sturm und Gewitter, Schnee und Eis, Starkregen und Unterspülung, Feuer und Waldbrand), biotische Gefahren wie Fuchsbandwurm, Eichen-Prozessionsspinner oder Zeckenbisse samt Folgeerkrankungen sowie für sonstige Gefahren wie eventuelle allergische Reaktionen, Vergiftungen durch Verspeisen von wilden Beeren, Früchten oder Pilzen, oder Verletzungen durch Umknicken, Abrutschen oder Stolpern.

(3) Jeder Teilnehmer ist selbst dazu verpflichtet, die Wetteraussichten für den Veranstaltungstag zu prüfen und sowohl seine Bekleidung als auch sein Verhalten entsprechend anzupassen. Unter Berücksichtigung der Veranstaltungsdauer empfiehlt der Veranstalter grundsätzlich die Vorbereitung sowohl auf Kälte, Nässe und Hitze.

(4) Bei starkem Wind ist jeder Teilnehmer dazu angehalten, sich eigenverantwortlich in Sicherheit zu bringen und umgehend Schutz vor herumfliegenden Gegenständen zu suchen. Besonders in Waldpassagen ist äußerste Vorsicht geboten und bei drohendem Unwetter schnell nach geeigneten Schutzmöglichkeiten zu suchen. Der Veranstalter behält sich vor, besonders kritische Streckenabschnitte kurzfristig umzuleiten oder für die Dauer des Sturms ganz zu sperren. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Leichtsinnigkeit der Teilnehmer oder die Nichtbeachtung der Weisungen des Veranstalters verursacht werden.

(5) Bei Gewitter gelten die allgemeinen Schutzregeln für das Verhalten im Freien. Auch hier behält sich der Veranstalter vor, bestimmte Streckenabschnitte kurzfristig umzuleiten oder für die Dauer des Gewitters ganz zu sperren oder die Veranstaltung kurzfristig zu unterbrechen.

(6) Bei längeren Distanzen und Wandern in der Dunkelheit ist eine vernünftige eigene Ausleuchtung der Strecke unabdingbar. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für durch schlechte Lichtverhältnisse leicht zu übersehende Hindernisse am Boden oder in Körperhöhe. Jeder Teilnehmer ist dazu angehalten, Ersatzbatterien und Ersatzlampen mitzuführen. Sollten diese verloren gehen oder funktionsuntüchtig werden, ist umgehend Hilfe von anderen Teilnehmern anzufordern.

(7) Für die jeweilige Distanz ist auf ausreichende Verpflegung selbst zu achten. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, mindestens 2 Liter Flüssigkeit mit sich zu führen. Der Veranstalter richtet zwar geeignete Verpflegungsstelle entlang der Strecke ein, für das Abdecken des eigenen Energiebedarfs ist aber dennoch jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Für etwaige Gesundheitsschäden durch Dehydration oder andere Mangelerscheinungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter haftet nicht für Gesundheitsschäden, die auf die hohe Belastung zurückzuführen sind.

(8) Der Veranstalter behält sich vor, die Strecke, den Start und bzw. oder die Streckenposten auch kurzfristig zu ändern, wenn dies nach pflichtgemäßem Ermessen geboten erscheint. In gleicher Weise behält sich der Veranstalter vor, Startzeiten anzupassen. Die Belastungen für die Teilnehmer werden dabei so gering wie möglich gehalten. Zuschauer können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn diese den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gefährden könnten.

(9) Generell gilt: Der Veranstalter haftet nicht für Folgen von gesundheitlichen Risiken in der Person des Teilnehmers.

(10) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der Teilnehmer und weiterer Zuschauer.

(11) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt (z.B. behördliche Anordnung, Unwetter, Terrordrohung, Feuer) verpflichtet und berechtigt die Veranstaltung zu verändern oder abzusagen, so besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Anmeldegebühren (Tickets) und es gibt ebenfalls keine Schadensersatzansprüche.

(12) Für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit, haftet der Veranstalter nicht.

 

§4 Haftungsbegrenzung

(1) Die Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatzansprüche oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richtet sich nach den Bestimmungen von §3 der Teilnahmebedingungen.

 

§5 Stornierung

(1) Nach § 312 g BGB sind Veranstaltungs-Anmeldungen von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

​(2) Tritt ein (gemeldeter) Teilnehmer nicht zum Start an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

​(3) Falls ein Teilnehmer – aus welchen Gründen auch immer - verhindert ist, kann er einen Ersatzteilnehmer für dieselbe Veranstaltung benennen oder sein Ticket auf eine andere gleichwertige Veranstaltung umbuchen. Hierfür wird eine Umbuchungsgebühr erhoben.​

(4) Muss die bereits begonnene Veranstaltung abgebrochen werden, so besteht kein Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers.

 

§6 Strecke

Der Veranstalter behält sich vor, die angegebene Wanderstrecke jederzeit zu verändern. Gründe dafür könnten städtische Auflagen, Wetterumstände oder bessere Planungsmöglichkeiten sein. Mögliche Änderungen werden per E-Mail mitgeteilt.

 

§7 Ausschluss von der Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich vor Teilnehmer, die sich nicht verantwortungsvoll verhalten, von einem „Schritt für Schritt"-Marsch vor und während des Events auszuschließen. Mögliche Gründe dafür können (im Sinne einer nicht abschließenden Aufzählung) sein: unzureichende Ausrüstung, Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Verletzungen, Umweltverschmutzung und Selbst- und Drittgefährdung.

 

§8 Persönlichkeitsrechte

(1) Der Teilnehmer erklärt sich bei der Anmeldung einverstanden, dass Fotos, Videoaufnahmen und Interviews, die während der Veranstaltung entstehen, ohne Anspruch auf Vergütung zu Werbezwecken verbreitet und veröffentlicht werden dürfen, insbesondere auf den Webseiten des Veranstalters, in öffentlichen Medien und sozialen Medien.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung personenbezogener Daten (Name, Alter, Startnummer, etc.) in allen veranstaltungsrelevanten Medien einverstanden. Weiterhin stimmt er der Veröffentlichung seines Namens und ggf. seiner gelaufenen Zeit auf der vom Veranstalter betrieben Internetseite zu.

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.

 

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist Aachen

 

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